Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Kronen, Brücken oder Inlays werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur geringfügig bezuschusst. Die restlichen Kosten sowie Kosten eines hochwertigen Zahnersatzes tragen Sie als Kassenpatient selbst. Wir sprechen hier oftmals von Beträgen im vierstelligen Bereich!