Krankentagegeld – die Absicherung für die Zeit vor Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – eine gute und wichtige Entscheidung. Doch die BU greift erst, wenn eine Erkrankung voraussichtlich dauerhaft ist. Was passiert, wenn Sie „nur“ acht, zwölf oder sechzehn Wochen krankgeschrieben sind und danach wieder gesund werden? Genau diese Lücke schließt das Krankentagegeld.
Sie möchten sich zunächst selbst einen Überblick verschaffen? Weiter unten finden Sie einen Beitragsrechner direkt zum Ausprobieren.
Warum reicht meine Berufsunfähigkeitsversicherung allein nicht aus?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn eine Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate andauert. Bei einer normalen, auskurierten Krankheit – etwa nach einer Operation oder einem Unfall mit mehrwöchiger Genesung – leistet die BU nicht, weil keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Gleichzeitig endet die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers nach sechs Wochen, und das gesetzliche Krankengeld deckt danach gesetzlich nur 70 % Ihres Bruttoeinkommens ab (maximal 90 % des Nettoeinkommens) – in der Praxis bleibt für viele Angestellte eine spürbare Nettolücke. Krankentagegeld schließt genau diese Einkommenslücke zwischen Lohnfortzahlung/Krankengeld und einer möglichen späteren BU-Leistung.
Drei Absicherungen, drei Zeiträume
| Zeitraum | Wer zahlt? | Höhe der Leistung |
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) | 100 % des Bruttolohns |
| Ab Woche 7, bei Genesung innerhalb von 6 Monaten | Krankenkasse (Krankengeld) zzgl. Krankentagegeld, sofern vorhanden | 70 % des Bruttolohns durch Krankengeld (max. 90 % Netto) – die Differenz zum Netto bleibt ohne KTG offen |
| Bei voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit (Prognose > 6 Monate) | Berufsunfähigkeits- versicherung | vertraglich vereinbarte BU-Rente, je nach Karenzzeit des BU-Tarifs |
Ihre BU ist für den Ernstfall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit da. Krankentagegeld ist für alles, was davor liegt – und das sind die deutlich häufigeren Fälle: Operationen, Reha-Zeiten, längere Krankschreibungen, die wieder ausheilen.
Was ist Krankentagegeld?
Krankentagegeld zahlt Ihnen bei längerer Krankheit einen täglichen Geldbetrag, um Einkommensverluste auszugleichen – unabhängig davon, ob die Krankheit vorübergehend ist oder in eine dauerhafte Berufsunfähigkeit übergeht. Es ist damit die Ergänzung, die den Zeitraum zwischen Lohnfortzahlung/Krankengeld und einer möglichen BU-Leistung abdeckt.
- Tägliche Geldleistung bei Arbeitsunfähigkeit
- Flexible Höhe je nach Bedarf
1. Die bedarfsgerechte Absicherung der Netto-Lücke
Da das gesetzliche Krankengeld (ab der 7. Woche) nur etwa 70 % bis 75 % Ihres Nettoeinkommens abdeckt, entsteht eine Lücke. „Nach Bedarf“ bedeutet hier:
- Sie versichern nicht einen starren Pauschalbetrag, sondern genau die Summe, die Ihnen monatlich zum gewohnten Netto fehlt.
- Beispiel: Wenn Ihnen 20 € pro Tag fehlen, wählen Sie einen Tagessatz von 20 €. Brauchen Sie 50 €, wählen Sie 50 €.
2. Flexibilität durch Erhöhungsoptionen (Dynamik)
„Flexibel“ bezieht sich oft auf die Möglichkeit, das Tagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, wenn sich Ihr Leben ändert:
- Gehaltssprung: Wenn Sie mehr verdienen, wächst Ihr Bedarf. Sie können den Tagessatz nach oben schrauben.
- Karriereschritte: Bei Beförderungen oder dem Schritt in die Selbstständigkeit lässt sich der Tarif anpassen.
Die wichtigste Regel: Das Bereicherungsverbot
Trotz des Wortes „flexibel“ gibt es eine strikte Grenze. In Deutschland darf man an einer Krankheit nicht „verdienen“.
Die Faustformel: >
Krankengeld (GKV) + Krankentagegeld (Privat) ≤ Nettoeinkommen
Sie können also nicht „nach Bedarf“ 150 € am Tag versichern, wenn Sie eigentlich nur 80 € verdienen. Die Versicherung würde im Leistungsfall nur so viel zahlen, dass Sie Ihr vorheriges Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Begriffe
- Karenzzeit – Zeitpunkt, ab dem gezahlt wird
- Tagessatz – Höhe der Leistung
Für wen ist das Krankentagegeld relevant?
- Selbstständige/Freiberufler/Künstler (besonders wichtig)
- Gutverdiener
- Angestellte mit Versorgungslücke
Typische Karenzzeiten je nach Berufsgruppe
Die Wahl der Karenzzeit hängt extrem davon ab, wie Sie abgesichert sind:
- Angestellte (Karenzzeit: 42 Tage): Da der Arbeitgeber 6 Wochen (42 Tage) lang den Lohn weiterzahlt, benötigt ein Angestellter das private Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag. Die Karenzzeit beträgt also 42 Tage.
- Selbstständige (Karenzzeit: variabel, oft 7, 14 oder 21 Tage): Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der den Lohn fortgezahlt. Sie müssen die ersten Wochen aus eigenen Rücklagen finanzieren. Wer nur kurze Zeit überbrücken kann, wählt eine kurze Karenzzeit (zum Beispiel Zahlung ab dem 15. Tag), was jedoch den Beitrag erhöht.
- Freiberufler/Künstler (Karenzzeit: oft sehr kurz): Hier gibt es Tarife, die bereits ab dem 4. oder 8. Tag leisten, da oft gar keine Rücklagen für Ausfallzeiten vorhanden sind.
Wenn Sie als Angestellte:r bereits eine BU mit einer Karenzzeit von z. B. 12 oder 24 Monaten abgeschlossen haben, wird die Lücke noch größer: Nach Ablauf von Lohnfortzahlung und Krankengeld vergehen oft viele Monate, bis überhaupt eine BU-Leistung geprüft und ausgezahlt wird. Krankentagegeld überbrückt diesen gesamten Zeitraum.
Ein Beispiel aus der Praxis
Sarah, 34, angestellt, hat vor zwei Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach einem Bandscheibenvorfall ist sie zwölf Wochen krankgeschrieben, danach vollständig genesen.
- Woche 1–6: Der Arbeitgeber zahlt 100 % des Gehalts weiter.
- Woche 7–12: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld (ca. 70 % des Bruttos). Ohne Krankentagegeld fehlen Sarah in dieser Zeit monatlich mehrere hundert Euro.
- BU-Leistung: Da die Erkrankung ausheilt und keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.
Ergebnis: Ohne Krankentagegeld trägt Sarah die Einkommenslücke der Wochen 7 bis 12 allein – obwohl sie mit ihrer BU eigentlich gut vorgesorgt zu sein glaubte. Mit einem Krankentagegeld von z. B. 30 € pro Tag wäre diese Lücke geschlossen gewesen.
Wichtig:
Die Karenzzeit beginnt bei jedem neuen Krankheitsfall von vorn, sofern es sich nicht um eine Fortsetzungserkrankung handelt.
Unterschied zwischen Karenzzeit und Wartezeit
Verwechseln Sie die Karenzzeit nicht mit der Wartezeit:
- Wartezeit: Die Zeit nach Vertragsabschluss (meist 3 Monate), in der Sie generell noch keinen Anspruch auf Leistungen haben.
- Karenzzeit: Die Zeit zu Beginn jeder Krankschreibung, bis das Geld fließt.
Abschluss
Frühzeitig, da die Gesundheitsprüfung erfolgt.
Kostentreiber
- Der von Ihnen bei Abschluss gewählte Tagessatz
- Die für Sie geltende Karenzzeit
- Ihr Alter bei Abschluss der Krankentagegeld-Zusatzversicherung.
Häufige Missverständnisse
- „Das Krankengeld reicht dann schon im Ernstfall.“ – Vorsicht! Oft ist das nicht der Fall.
- „Das lohnt sich doch nur für Selbstständige.“ – Falsch, auch Angestellte profitieren.
Praxisbeispiel Krankentagegeld
Klaus hatte vor 3 Jahren eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Nach einem Schlaganfall ist er langfristig arbeitsunfähig.
👉 Bruttogehalt: 3.500 € monatlich
👉 Gesetzliches Krankengeld: ca. 70 % vom Brutto = 2.450 € monatlich
👉 Krankentagegeld (privat): z. B. 30 € pro Tag = ca. 900 € monatlich
👉 Gesamte Absicherung: 2.450 € + 900 € = 3.350 € pro Monat
👉 Ergebnis: fast vollständige Absicherung des Einkommens trotz Krankheit.
Checkliste
- Gemeinsam berechnen wir die im Krankheitsfall entstehende Einkommenslücke.
- Im gleichen Zug wählen Sie den für Sie passenden passenden Tagessatz aus.
- Auch die für Sie geltende Karenzzeit definieren wir zusammen.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeld im Vergleich
| Berufsunfähigkeits- versicherung | Krankentagegeld | |
| Leistet bei | voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit (Prognose > 6 Monate) | jeder ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit, auch vorübergehend |
| Beginn der Leistung | nach Karenzzeit des Tarifs (oft 6–24 Monate) und Anerkennung | ab Ende der individuellen Karenzzeit (z. B. Tag 15, 22 oder 43) |
| Typischer Anwendungsfall | Erkrankungen/Verletzungen mit dauerhaften Folgen | Operationen, Reha, längere auskurierte Krankschreibungen |
| Deckt die Lücke zwischen Krankengeld und BU-Leistung? | Nein | Ja |
Beide Versicherungen ergänzen sich – die eine für den langfristigen, die andere für den kurz- bis mittelfristigen Ernstfall.
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick
Damit Sie eine Vorstellung von Ihrem möglichen Beitrag bekommen, haben wir den Tarifrechner des Münchener Verein direkt auf dieser Seite eingebunden. So können Sie unverbindlich mit Tagessatz und Karenzzeit experimentieren, ohne die Seite zu verlassen.
HIER RECHNER EINBINDEN
Ein Rechner zeigt nur Zahlen. Ob Tagessatz und Karenzzeit tatsächlich zu Ihrer bestehenden BU passen und die Lücke wirklich schließen, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch.
Häufige Fragen zu Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre BU zahlt nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Berufsunfähigkeit. Bei einer Erkrankung, die nach einigen Wochen oder Monaten ausheilt, springt die BU nicht ein. Krankentagegeld schließt genau diese Lücke ab dem Ende der Lohnfortzahlung bzw. dem Ende Ihrer individuellen Karenzzeit.
In der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber sechs Wochen (42 Tage) lang den Lohn weiterzahlt. Die genaue Karenzzeit legen Sie beim Vertragsabschluss fest.
Ja. Beide Leistungen zusammen dürfen jedoch Ihr vorheriges Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
Dann greift zusätzlich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankentagegeld und BU schließen sich nicht aus, sondern greifen zeitlich nacheinander.
Für alle, die bereits eine BU abgeschlossen haben, aber noch keine Absicherung für kürzere, auskurierte Krankheitsphasen besitzen – insbesondere Angestellte mit spürbarer Netto-Lücke sowie Selbstständige und Freiberufler:innen ohne Lohnfortzahlung.
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Ob Tagessatz, Karenzzeit oder die Abstimmung mit Ihrer bestehenden BU – Tjara-Expert:innen beraten Sie unabhängig und digital.
Weiterführende Themen
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