Krankentagegeld

Vater liest seinem kleinen Kind ein Buch vor auf dem Sofa

Krankentagegeld – die Absicherung für die Zeit vor Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – eine gute und wichtige Entscheidung. Doch die BU greift erst, wenn eine Erkrankung voraussichtlich dauerhaft ist. Was passiert, wenn Sie „nur“ 8, 12 oder 16 Wochen krankgeschrieben sind und danach wieder gesund werden? Genau diese Lücke schließt das Krankentagegeld.

Sie möchten sich zunächst selbst einen Überblick verschaffen? Weiter unten finden Sie einen Beitragsrechner direkt zum Ausprobieren.

Warum reicht meine Berufsunfähigkeitsversicherung allein nicht aus?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn eine Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate andauert. Bei einer vorübergehenden Erkrankung – etwa nach einer Operation oder einem Unfall mit mehrwöchiger Genesungszeit – leistet die BU nicht, weil keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.

Gleichzeitig endet die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers nach 6 Wochen. Das gesetzliche Krankengeld deckt danach gesetzlich nur 70 % Ihres Bruttoeinkommens ab, maximal jedoch 90 % Ihres Nettoeinkommens. In der Praxis bleibt für viele Angestellte eine spürbare Einkommenslücke.

Das Krankentagegeld schließt genau diese Lücke zwischen Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld und einer möglichen späteren BU-Leistung.

Welche Absicherung greift zu welchem Zeitpunkt?

Woche 1 bis 6

Arbeitgeber
(Lohnfortzahlung)

100 % des Bruttolohns

Ab Woche 7, bei Genesung
innerhalb von 6 Monaten

Krankenkasse (Krankengeld) zzgl. Krankentagegeld, sofern vorhanden

70 % des Bruttolohns durch Krankengeld (max. 90 % Netto) – die Differenz zum Netto bleibt ohne KTG offen

Bei voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit (Prognose > 6 Monate)

Berufsunfähigkeits­versicherung

Vertraglich vereinbarte BU-Rente, abhängig von der Karenzzeit des BU-Tarifs

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld zahlt Ihnen bei längerer Krankheit einen täglichen Geldbetrag, um Einkommensverluste auszugleichen – unabhängig davon, ob die Krankheit vorübergehend ist oder in eine dauerhafte Berufsunfähigkeit übergeht.

Welche Leistungen bietet das Krankentagegeld?

01 Tägliche Geldleistung bei Arbeitsunfähigkeit
02 Flexible Höhe entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf

Netto-Lücke

Bedarfsgerechte Absicherung der Netto-Lücke

Da das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Woche nur etwa 70 % bis 75 % Ihres Nettoeinkommens abdeckt, entsteht eine Einkommenslücke.

„Nach Bedarf“ bedeutet hier:

  • Sie versichern nicht einen starren Pauschalbetrag, sondern genau die Summe, die Ihnen monatlich zum gewohnten Netto fehlt.
  • Beispiel: Wenn Ihnen 20 € pro Tag fehlen, wählen Sie einen Tagessatz von 20 €. Brauchen Sie 50 €, wählen Sie 50 €.

Anpassung

Flexible Erhöhungsoptionen (Dynamik)

Flexibilität bezeichnet häufig die Möglichkeit, das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert.

Gehaltssprung Wenn Ihr Einkommen steigt, wächst möglicherweise auch Ihr Absicherungsbedarf. Sie können den Tagessatz entsprechend erhöhen.
Karriereschritte Bei einer Beförderung oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit lässt sich der Tarif anpassen.

Die wichtigste Regel

Das Bereicherungsverbot

Trotz der flexiblen Gestaltung gibt es eine feste Grenze: In Deutschland dürfen Sie durch eine Krankheit finanziell nicht bessergestellt werden.

Die Faustformel Gesetzliches Krankengeld
+ privates Krankentagegeld
≤ Nettoeinkommen

Sie können daher nicht nach Bedarf 150 € pro Tag versichern, wenn Sie eigentlich nur 80 € pro Tag verdienen. Die Versicherung zahlt im Leistungsfall nur so viel, dass Ihr vorheriges Nettoeinkommen nicht überschritten wird.

Wichtige Begriffe

  • Karenzzeit – die Zeit zu Beginn jeder Krankschreibung, bis das Krankentagegeld gezahlt wird. Sie beginnt bei jedem neuen Krankheitsfall erneut, sofern es sich nicht um eine Fortsetzungserkrankung handelt.
  • Tagessatz – die Höhe der täglichen Leistung
  • Wartezeit – Ist nicht mit der Karenzzeit zu verwechseln. Sie ist die Zeit nach Vertragsabschluss – meist drei Monate –, in der Sie grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Für wen ist das Krankentagegeld relevant?

Krankentagegeld ist insbesondere relevant für:

  • Selbstständige, Freiberufler sowie Künstler (besonders wichtig)
  • Gutverdienende
  • Angestellte mit Versorgungslücke

Welche Karenzzeit passt zu welcher Berufsgruppe?

Die passende Karenzzeit hängt davon ab, wie Sie während einer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.

42 Tage Karenzzeit
7 · 14 · 21 Tage

Selbstständige

Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung erhalten, müssen sie die erste Zeit aus eigenen Rücklagen überbrücken. Je geringer diese Rücklagen sind, desto kürzer sollte die Karenzzeit sein. Eine kürzere Karenzzeit erhöht allerdings den Beitrag.

4. · 8. Tag

Wann sollte das Krankentagegeld abgeschlossen werden?

Das Krankentagegeld sollte frühzeitig abgeschlossen werden, da vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung erfolgt.

Was kostet Krankentagegeld?

Die Höhe des Beitrags wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • dem bei Vertragsabschluss gewählten Tagessatz
  • der vereinbarten Karenzzeit
  • Ihrem Alter beim Abschluss der Krankentagegeld-Zusatzversicherung

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick

Damit Sie eine Vorstellung von Ihrem möglichen Beitrag bekommen, haben wir den Tarifrechner des Münchener Verein direkt auf dieser Seite eingebunden. So können Sie unverbindlich mit Tagessatz und Karenzzeit experimentieren, ohne die Seite zu verlassen.

HIER RECHNER EINBINDEN

Ein Rechner zeigt zunächst nur Zahlen. Ob Tagessatz und Karenzzeit tatsächlich zu Ihrer bestehenden BU passen und die Einkommenslücke wirklich schließen, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Bandscheibenvorfall

Sarah ist 34 Jahre alt, angestellt und hat vor zwei Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach einem Bandscheibenvorfall ist sie zwölf Wochen krankgeschrieben. Anschließend ist sie wieder vollständig genesen.

  • Woche 1–6: Der Arbeitgeber zahlt 100 % des Gehalts weiter.
  • Woche 7–12: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld (ca. 70 % des Bruttos). Ohne Krankentagegeld fehlen Sarah in dieser Zeit monatlich mehrere hundert Euro.
  • BU-Leistung: Da die Erkrankung ausheilt und keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.

➡️ Ergebnis: Ohne Krankentagegeld trägt Sarah die Einkommenslücke der Wochen 7 bis 12 allein – obwohl sie mit ihrer BU eigentlich gut vorgesorgt zu sein glaubte. Mit einem Krankentagegeld von z. B. 30 € pro Tag wäre diese Lücke geschlossen gewesen.

Beispiel 2 – Schlaganfall

Klaus hat vor 3 Jahren eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Nach einem Schlaganfall ist er langfristig arbeitsunfähig.

Bruttogehalt: 3.500 € monatlich
Gesetzliches Krankengeld: ca. 70 % vom Bruttoeinkommen = 2.450 € monatlich
Krankentagegeld (privat): z. B. 30 € pro Tag = ca. 900 € monatlich

Gesamte Absicherung: 2.450 € + 900 € = 3.350 € pro Monat

➡️ Ergebnis: Nahezu vollständige Absicherung des Einkommens trotz Krankheit.

Häufige Missverständnisse

  • „Das Krankengeld reicht dann schon im Ernstfall.“ → Vorsicht! Oft ist das nicht der Fall.
  • „Das lohnt sich nur für Selbstständige.“ → Das stimmt so nicht. Auch Angestellte können vom Krankentagegeld profitieren.

Wie unterscheiden sich Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeld?

MerkmalBerufsunfähigkeits-
versicherung
Krankentagegeld
Leistet beivoraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit
(Prognose > 6 Monate)
jeder ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit, auch vorübergehend
Beginn der Leistungnach Karenzzeit des Tarifs (oft 6–24 Monate) und Anerkennungab Ende der individuellen Karenzzeit (z. B. Tag 15, 22 oder 43)
Typischer AnwendungsfallErkrankungen/Verletzungen mit dauerhaften FolgenOperationen, Reha, längere auskurierte Krankschreibungen
Deckt die Lücke zwischen Krankengeld und BU-Leistung?NeinJa

Beide Versicherungen ergänzen sich – die eine für den langfristigen, die andere für den kurz- bis mittelfristigen Ernstfall.

Checkliste

  • Gemeinsam berechnen wir die im Krankheitsfall entstehende Einkommenslücke.
  • Im gleichen Zug wählen Sie den für Sie passenden passenden Tagessatz aus.
  • Auch die für Sie geltende Karenzzeit definieren wir zusammen.

Häufige Fragen zu Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre BU zahlt nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Berufsunfähigkeit. Bei einer Erkrankung, die nach einigen Wochen oder Monaten ausheilt, springt die BU nicht ein. Krankentagegeld schließt genau diese Lücke ab dem Ende der Lohnfortzahlung bzw. dem Ende Ihrer individuellen Karenzzeit.

In der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber sechs Wochen (42 Tage) lang den Lohn weiterzahlt. Die genaue Karenzzeit legen Sie beim Vertragsabschluss fest.

Ja. Beide Leistungen zusammen dürfen jedoch Ihr vorheriges Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).

Dann greift zusätzlich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankentagegeld und BU schließen sich nicht aus, sondern greifen zeitlich nacheinander.

Für alle, die bereits eine BU abgeschlossen haben, aber noch keine Absicherung für kürzere, auskurierte Krankheitsphasen besitzen – insbesondere Angestellte mit spürbarer Netto-Lücke sowie Selbstständige und Freiberufler:innen ohne Lohnfortzahlung.

Weiterführende Themen

👉 Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) – Schutz bei genereller Arbeitsunfähigkeit
👉 Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Schutz für Ihre Arbeitskraft

Persönliche Beratung zu Ihrer individuellen Absicherung

Ob Tagessatz, Karenzzeit oder die Abstimmung mit Ihrer bestehenden BU – Tjara-Expert:innen beraten Sie unabhängig und digital.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie wünschen persönliche Beratung? Tjara-Expert:innen und ein starkes Spezialistennetzwerk stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zu Verträgen, individueller Beratung und im Schadenfall zur Seite.