Der UNTERSCHIED

Versicherungsmakler oder Vertreter – was ist der Unterschied?

Wer sich mit Versicherungen beschäftigt, begegnet zwei verschiedenen Berufsbildern: dem Versicherungsvertreter und dem Versicherungsmakler.

 

Beide beraten, beide vermitteln Versicherungen – aber sie tun es aus unterschiedlichen Positionen heraus. Dieser Unterschied ist nicht nur rechtlich relevant, sondern hat direkte Auswirkungen darauf, was Sie als Kunde erwarten können.

Der Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften. Er ist tief in deren Produktwelt eingearbeitet, kennt die Tarife und Bedingungen genau und kann innerhalb dieses Portfolios fundiert beraten.

 

Das hat durchaus Vorteile: Wer gezielt ein Produkt einer bestimmten Gesellschaft sucht oder bereits Kunde dort ist, bekommt vom Vertreter oft sehr spezifische und kompetente Auskunft. Für einfache, standardisierte Absicherung Bedürfnisse kann das die richtige Wahl sein.

 

Der Rahmen ist dabei klar definiert: Der Vertreter hat keinen gesetzlichen Auftrag, den gesamten Markt zu vergleichen. Er vermittelt das, was seine Gesellschaft anbietet – und handelt damit in deren Auftrag.

Der Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist rechtlich Ihr treuhänderischer Interessenvertreter. Das ist gesetzlich verankert – in § 34d der Gewerbeordnung (GewO). Er ist an keine Gesellschaft gebunden und hat den Auftrag, den gesamten Markt in Ihrem Interesse zu vergleichen.

 

Konkret bedeutet das:

  • Er vergleicht Angebote von vielen Gesellschaften und empfiehlt das, was zu Ihrer Situation passt.
  • Er hat eine gesetzliche Betreuungspflicht: Er muss Sie aktiv informieren, wenn sich Ihr Schutz oder Ihre Lebenssituation ändert.
  • Im Schadenfall begleitet er Sie aktiv – und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft durch.
  • Er haftet für seine Empfehlungen – und ist dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu führen.

 

Kurz gesagt: Ein Makler ist nicht der Beauftragte einer Gesellschaft. Er ist Ihr Beauftragter.

Was § 34d GewO bedeutet – und warum das für Sie relevant ist

Die Zulassung als Versicherungsmakler gemäß § 34d Gewerbeordnung setzt eine staatlich anerkannte Sachkundeprüfung, den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und einen einwandfreien Leumund voraus. Sie wird von der zuständigen IHK erteilt und kann wieder entzogen werden.

 

Für Sie als Kunde bedeutet das konkret: Ein zugelassener Makler unterliegt einem klaren rechtlichen Rahmen. Er muss in Ihrem Interesse handeln, nicht im Interesse einer Gesellschaft. Und er haftet, wenn er das nicht tut.

Tjara ist als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO zugelassen und gegenüber keiner Gesellschaft weisungsgebunden.

Und was ist ein Versicherungsberater?

Es gibt noch ein drittes Berufsbild, das seltener vorkommt, aber der Vollständigkeit halber erwähnt werden sollte: den Versicherungsberater gemäß § 34e GewO.

 

Wie der Makler handelt er ausschließlich im Interesse des Kunden – und ist an keine Gesellschaft gebunden. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Vergütung und im Leistungsumfang: Ein Versicherungsberater arbeitet ausschließlich gegen Honorar – er erhält keine Provision von Versicherungsgesellschaften. Und: Er darf keine Versicherungen vermitteln – er berät, aber schließt keinen Vertrag ab.

 

Für die meisten Privatkunden ist dieses Modell im Alltag weniger praktikabel: Wer eine Empfehlung erhält und danach auch einen Vertrag abschließen möchte, benötigt dafür eine zweite Person. Das Honorarmodell kann sinnvoll sein, wenn jemand eine rein gutachterliche Einschätzung seines bestehenden Versicherungsschutzes wünscht – ohne Abschlussabsicht.

 

 

Konkret bedeutet das:

  • Er vergleicht Angebote von vielen Gesellschaften und empfiehlt das, was zu Ihrer individuellen Situation passt.
  • Er hat eine gesetzliche Betreuungspflicht: Er muss Sie aktiv informieren, wenn sich Ihr Schutz oder Ihre Lebenssituation ändert.
  • Im Schadenfall begleitet er Sie aktiv – und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft durch.
  • Er haftet für seine Empfehlungen – und ist dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu führen.

Der Unterschied im Überblick

 

 

Versicherungsvertreter

Versicherungsmakler

Versicherungsberater

Zulassung
§ 34d GewO § 34d GewO § 34e GewO
Handelt im Auftrag von
Versicherungsgesellschaft(en) Kunden Kunden
Vergütung
Provision (von Gesellschaft) Provision (von Gesellschaft) Honorar (vom Kunden)
Darf Verträge vermitteln?
Ja Ja Nein – nur Beratung
Marktvergleich
Eingeschränkt (eigenes Portfolio) Ja – gesetzlich verpflichtet Ja
Betreuungspflicht & Haftung
Nein Ja – gesetzlich verankert Ja

 

Ihre Wahl

Wann ist welcher Weg sinnvoll?

Ein Vertreter ist eine gute Wahl, wenn Sie bereits genau wissen, welches Produkt Sie möchten, und sich bewusst für eine bestimmte Gesellschaft entschieden haben – zum Beispiel weil Sie dort bereits Kunde sind und bestehende Verträge erweitern möchten.

 

Ein Makler ist die richtige Wahl, wenn:

Ältere Frau mit Brille denkt nachdenklich vor einem Laptop nach

Tjara als Ihr Makler

Tjara wurde mit dem Anspruch gegründet, Finanzberatung so zu gestalten, wie sie sein sollte: transparent und dauerhaft auf Ihrer Seite.

 

Als zugelassener Versicherungsmakler vergleichen wir mehr als 100 Gesellschaften und beraten Sie zu Versicherungen, Vorsorge und Finanzierung – ohne Bindung an ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Gesellschaft.

 

Das bedeutet für Sie: Wir empfehlen, was zu Ihrer persönlichen Situation passt. Wir begleiten Sie auch nach dem Abschluss. Und wir sind im Schadenfall für Sie da.

Versicherungscheck

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