Vermögenswirksame Leistungen – Staatlich geförderter Vermögensaufbau mit Arbeitgeberbeitrag
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einzahlt. Diese können in Sparpläne, Fonds oder ETFs investiert werden. Ziel ist es, langfristig ein Vermögen aufzubauen und gleichzeitig staatliche Förderung zu nutzen.
Warum ist diese Versicherung, bzw. Sparform wichtig?
VWL sind ein besonders kostengünstiger Einstieg in den Vermögensaufbau, da Sie vom Arbeitgeber zusätzliches Geld erhalten und gleichzeitig von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können (staatliche Förderung für bestimmte Einkommensgruppen). Über ETFs können Sie von Kapitalmarkt-Chancen profitieren, auch bei kleinen monatlichen Beträgen.
Was beinhaltet die Absicherung durch Fonds und ETFs?
- Monatliche Zahlungen vom Arbeitgeber (zum Beispiel 40–80 €)
- Staatliche Arbeitnehmersparzulage (bis zu 80 € pro Jahr für Singles, 160 € für Verheiratete)
- Anlage in Fonds/ETFs zur langfristigen Vermögensbildung
Wichtige Begriffe & Bausteine
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen beziehen, sollten Sie folgende vier Begriffe kennen:
- Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung, einkommensabhängig
- VWL-Sparplan: Vertragliche Anlageform (ETF, Fonds Sparplan, Bank Sparplan)
- Sperrfrist: Üblicherweise sieben Jahre, in denen die Einlagen gebunden sind
- Risikoprofil: Abhängig von gewähltem ETF oder Fonds
| Arbeitnehmersparzulage | Ein staatlicher Geldzuschuss zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen. | Sie erhalten sie nur, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und Sie das Geld in förderfähige Verträge (z. B. ETF oder Bausparen) stecken. |
| VWL-Sparplan | Der Vertrag, in den die Leistungen eingezahlt werden. | Es gibt verschiedene Arten: Banksparpläne (sicher), Bausparverträge (für Immobilien) oder Fonds/ETF-Sparpläne (höhere Renditechancen). |
| Sperrfrist | Der Zeitraum, in dem Sie nicht über das Geld verfügen dürfen. | Meistens beträgt die Sperrfrist sieben Jahre (sechs Jahre Einzahlung + ein Jahr Ruhezeit). Wer früher an das Geld geht, verliert meist die staatlichen Förderungen. |
| Risikoprofil | Ihre persönliche Bereitschaft, Schwankungen am Markt mitzutragen. | Das Risikoprofil entscheidet darüber, ob Sie eher konservativ (Bausparen) oder chancenorientiert (Aktien/ETFs) anlegen sollten. |
Für wen sind vermögenswirksame Leistungen relevant?
- Für Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie vom Arbeitgeber VL erhalten.
- Für Personen, die langfristig Vermögen aufbauen möchten.
- Für Menschen, die geringe Sparsummen effizient nutzen wollen.
Wann und wie sollte man abschließen?
- Beim Jobstart: Idealerweise starten die VWL direkt im ersten Monat nach der Probezeit (manchmal auch schon ab dem ersten Tag, je nach Arbeitsvertrag).
- Bei Tarifänderungen: Wenn sich Ihr Tarifvertrag ändert, steigen oft auch die VL-Beiträge.
- Sofort: Wenn Sie bereits arbeiten und bisher keine VWL beziehen, sollten Sie heute noch prüfen, ob Ihnen etwas zusteht.
Ihr Weg zum Abschluss (Schritt für Schritt)
Schritt 1: Den Anspruch prüfen
Gemeinsam prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag.
Wichtig: Selbst wenn der Arbeitgeber nichts dazu zahlt, können Sie vermögenswirksame Leistungen aus Ihrem eigenen Bruttogehalt sparen, um die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) zu erhalten.
Schritt 2: Anlageform wählen
Wählen Sie basierend auf Ihrem Risikoprofil den passenden Vertrag:
– ETF/Aktienfonds: für langfristig hohe Renditechancen (besonders geeignet, wenn keine Immobilie geplant ist).
– Bausparvertrag: Wenn Sie in den nächsten sieben bis zehn Jahren bauen, kaufen oder renovieren wollen.
– Banksparplan: Wenn Sie absolute Sicherheit ohne Schwankungen wollen.
Schritt 3: Vertrag eröffnen
Wir eröffnen Ihren Vertrag nach zuverlässiger Prüfung.
Schritt 4: Arbeitgeberbescheinigung einreichen
Nach der Eröffnung erhalten Sie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber (oder eine Bestätigung mit den Überweisungsdaten). Diese reichen Sie in der Personalabteilung ein. Ab dann fließen die Beträge automatisch jeden Monat von Ihrem Lohn direkt in den Vertrag.
Kostentreiber vermögenswirksamer Leistungen
Um Ihnen die bestmöglichen Konditionen zu bieten, prüfen wir gemeinsam folgende Faktoren:
- Anbietergebühren
- ETF-Kosten (Gesamtkostenquote, Ausgabeaufschlag)
- Monatliche Einzahlungsbeträge
Häufige Missverständnisse
- „VWL sind für mich immer kostenlos.“ – Nur bedingt richtig. Entscheiden Sie sich für ETFs, fallen entsprechende Gebühren an.
- „Die vermögenswirksamen Leistungen stehen mir sofort zur Verfügung.” – Vorsicht! Hier ist es wichtig, Ihre Sperrfrist zu beachten.
- „Staatliche Förderung gibt es für alle.“ – Nicht richtig, nur einkommensberechtigte Personen erhalten die staatliche Förderung.
Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?
Grundsätzlich können fast alle unselbstständig Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen erhalten. Förderberechtigt für den staatlichen Zuschuss sind:
- Arbeitnehmer (Vollzeit, Teilzeit, Minijobber).
- Auszubildende
- Beamte, Richter und Soldaten
- Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen
Die Einkommensgrenzen (Der entscheidende Faktor)
Sie sind nur dann einkommensberechtigt für die Zulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter folgenden Grenzen liegt:
| Status | Einkommensgrenze (zvE) |
| Alleinstehende | 40.000 € |
| Verheiratete/Lebenspartner | 80.000 € |
Wichtig:
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Bruttogehalt. Es ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Kinderfreibeträgen und Sonderausgaben übrig bleibt. Ihr Bruttogehalt kann also deutlich höher sein (z. B. ca. 50.000 € bei Singles), und Sie sind trotzdem noch einkommensberechtigt.
Was bekommt man als Berechtigter?
Wenn Ihr Einkommen unter diesen Grenzen liegt, zahlt der Staat je nach Anlageform einen Bonus:
- Aktienfonds/ETF-Sparen: 20 % der Einzahlungen (max. 80 € pro Jahr).
- Bausparen: 9 % der Einzahlungen (max. 43 € pro Jahr).
- Kombination: Nutzen Sie beides, können Sie bis zu 123 € (Singles) bzw. 246 € (Paare) jährlich vom Staat geschenkt bekommen.
Praxisbeispiele
Szenario 1 – Single, VL 40 € monatlich:
In diesem Szenario leistet Ihr Arbeitgeber monatlich den vollen VWL-Betrag von 40 € direkt in Ihren Sparvertrag. Zusätzlich gibt der Staat bei entsprechendem Einkommen eine jährliche Zulage von etwa 80 € dazu. Durch das kontinuierliche Sparen über sieben Jahre entsteht zusammen mit dem Kapitalmarkt Wachstum ein spürbares Vermögen für Ihre Zukunft.
Szenario 2 – Ehepaar, VL 80 € monatlich:
Durch die Einzahlungen beider Partner fließt jeden Monat der doppelte Beitrag in eure gemeinsamen VWL-Verträge. Bei entsprechendem Einkommen sichert ihr euch so eine deutlich höhere Arbeitnehmersparzulage, die eure Ersparnisse jährlich zusätzlich ankurbelt. In einem renditestarken ETF-Sparplan gebündelt, wächst das Kapital über die Jahre zu einer beachtlichen Summe für Ihre gemeinsamen Ziele an.
Checkliste vor Abschluss
- Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch auf Arbeitgeber-VWL.
- Auch die etwaige Förderfähigkeit wird von uns geprüft.
- Wählen Sie nach eingehender Beratung durch unsere Spezialisten Ihre ETF- oder Fondsstrategie aus.
- Beachten Sie stets die jeweils gültige Laufzeit und Sperrfrist.
Weiterführende Themen
👉 Private Rentenversicherung
👉 Riester-Rente
👉 Betriebliche Altersvorsorge