Vermögenswirksame Leistungen – Staatlich geförderter Vermögensaufbau mit Arbeitgeberbeitrag
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einzahlt. Sie können beispielsweise in Sparpläne, Fonds oder ETFs investiert werden. Ziel ist es, langfristig Vermögen aufzubauen und gegebenenfalls eine staatliche Förderung zu nutzen.
Warum sind vermögenswirksame Leistungen interessant?
Vermögenswirksame Leistungen können den Einstieg in den Vermögensaufbau erleichtern: Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Einzahlungen, und unter bestimmten Voraussetzungen kommt die staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzu. Mit einem ETF-Sparplan können Sie auch mit kleineren monatlichen Beträgen an den Chancen des Kapitalmarkts teilhaben.
Welche Möglichkeiten bieten vermögenswirksame Leistungen?
Die Bestandteile im Überblick:
- monatliche Einzahlungen über den Arbeitgeber, zum Beispiel 40–80 €
- eine mögliche Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 € pro Jahr für Singles bzw. 160 € für gemeinsam veranlagte Paare bei einer förderfähigen Fondsanlage
- Anlage in Fonds oder ETFs zur langfristigen Vermögensbildung
Wichtige Begriffe
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen beziehen, sollten Sie folgende vier Begriffe kennen:
- Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung, einkommensabhängig
- VWL-Sparplan: Vertragliche Anlageform (ETF, Fonds Sparplan, Bank Sparplan)
- Sperrfrist: Üblicherweise sieben Jahre, in denen die Einlagen gebunden sind
- Risikoprofil: Abhängig von gewähltem ETF oder Fonds
Für wen sind vermögenswirksame Leistungen relevant?
Vermögenswirksame Leistungen können für Sie interessant sein, wenn Sie:
- als Arbeitnehmer VWL von Ihrem Arbeitgeber erhalten
- langfristig Vermögen aufbauen möchten
- kleinere monatliche Sparbeträge nutzen möchten
Wer kann die Arbeitnehmersparzulage erhalten?
Grundsätzlich kommen insbesondere folgende Personengruppen infrage:
- Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit sowie Minijobber
- Auszubildende
- Beamte, Richter sowie Soldaten
- Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind
Ob Sie die staatliche Zulage erhalten, hängt zusätzlich vom zu versteuernden Einkommen und von der gewählten Anlageform ab.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Sie sind nur dann einkommensberechtigt für die Zulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter folgenden Grenzen liegt:
| Status | Einkommensgrenze (zvE) |
| Alleinstehende | 40.000 € |
| Verheiratete/Lebenspartner | 80.000 € |
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Bruttogehalt. Es ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Kinderfreibeträgen und Sonderausgaben übrig bleibt. Ihr Bruttogehalt kann also deutlich höher sein (z. B. ca. 50.000 € bei Singles), und Sie sind trotzdem noch einkommensberechtigt.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich die Arbeitnehmersparzulage nach der Anlageform:
- Aktienfonds oder förderfähige ETFs: 20 % der begünstigten Einzahlungen, höchstens 80 € pro Jahr und Person
- Bausparen: 9 % der begünstigten Einzahlungen; auf der bestehenden Seite ist ein Höchstbetrag von 43 € pro Jahr angegeben
- Kombination beider Anlageformen: Auf der bestehenden Seite werden bis zu 123 € jährlich für Alleinstehende beziehungsweise 246 € für Paare genannt.
Die Beträge für Bausparen und die Kombination sollten vor der Veröffentlichung fachlich geprüft werden; siehe Hinweise unten.
Wann sollten Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen?
- Beim Berufseinstieg Prüfen Sie, ab wann Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen vorsieht. Ein Beginn kann je nach Vertrag bereits ab dem ersten Arbeitstag oder nach der Probezeit möglich sein.
- Bei Änderungen des Tarifvertrags: Prüfen Sie, ob sich die Höhe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen verändert.
- Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses: Wenn Sie bisher keine VWL nutzen, können Sie prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Wie läuft der Abschluss ab?
Schritt 1: Anspruch prüfen
Gemeinsam prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag.
Wichtig: Auch wenn der Arbeitgeber keinen eigenen Zuschuss leistet, kann eine Anlage vermögenswirksamer Leistungen aus Ihrem Arbeitsentgelt für die Arbeitnehmersparzulage infrage kommen.
Schritt 2: Anlageform wählen
Die Auswahl richtet sich unter anderem nach Ihrem Risikoprofil und Ihren Plänen:
– ETF/Aktienfonds: für langfristig hohe Renditechancen (besonders geeignet, wenn keine Immobilie geplant ist).
– Bausparvertrag: Wenn Sie in den nächsten sieben bis zehn Jahren bauen, kaufen oder renovieren wollen.
– Banksparplan: Wenn Sie absolute Sicherheit ohne Schwankungen wollen.
Schritt 3: Vertrag eröffnen
Nach zuverlässiger Prüfung wird der gewählte Vertrag eröffnet.
Schritt 4: Angaben beim Arbeitgeber einreichen
Die erforderliche Bescheinigung oder die Überweisungsdaten geben Sie an Ihre Personalabteilung weiter. Danach können die Beträge regelmäßig in den Vertrag fließen.
Welche Kosten entstehen bei vermögenswirksamen Leistungen?
Um Ihnen die bestmöglichen Konditionen zu bieten, prüfen wir gemeinsam folgende Faktoren:
- Gebühren des Anbieters
- Kosten des ausgewählten Fonds oder ETFs
- Höhe der monatlichen Einzahlungen
Häufige Missverständnisse
- „Vermögenswirksame Leistungen sind für mich immer kostenlos.“ → Das stimmt nur bedingt. Je nach Vertrag und Anlageform können Gebühren anfallen.
- „Das angesparte Geld steht mir sofort zur Verfügung.” → Vorsicht! Wenn Sie die staatliche Förderung nutzen möchten, müssen Sie die geltende Sperrfrist beachten.
- „Die staatliche Förderung gibt es für alle.“ → Nicht richtig. Die Arbeitnehmersparzulage setzt unter anderem voraus, dass die Einkommensgrenze eingehalten und eine förderfähige Anlageform gewählt wird.
Praxisbeispiele
Beispiel 1 – Eine Person spart 40 € monatlich
Der Arbeitgeber zahlt monatlich 40 € in den Sparvertrag ein. Wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind, kann eine jährliche Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 € hinzukommen. Über mehrere Jahre werden so regelmäßige Beträge angelegt. Die Wertentwicklung eines Fonds oder ETFs hängt vom Kapitalmarkt ab.
Beispiel 2 – Ein Paar spart insgesamt 80 € monatlich
Der Arbeitgeber zahlt monatlich 40 € in den Sparvertrag ein. Wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind, kann eine jährliche Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 € hinzukommen. Über mehrere Jahre werden so regelmäßige Beträge angelegt. Die Wertentwicklung eines Fonds oder ETFs hängt vom Kapitalmarkt ab. In einem renditestarken ETF-Sparplan gebündelt, wächst das Kapital über die Jahre zu einer beachtlichen Summe für die gemeinsamen Ziele an.
Checkliste
- Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch auf Arbeitgeber-VWL.
- Auch die etwaige Förderfähigkeit wird von uns geprüft.
- Wählen Sie nach eingehender Beratung durch unsere Spezialisten Ihre ETF- oder Fondsstrategie aus.
- Beachten Sie stets die jeweils gültige Laufzeit und Sperrfrist.
Weiterführende Themen
👉 Private Rentenversicherung – flexible Altersvorsorge mit Kapitalmarktchancen
👉 Riester-Rente – staatlich geförderte Altersvorsorge für Familien und Angestellte bis 2026
👉 Betriebliche Altersvorsorge – Steuerlich und sozialversicherungsbegünstigt über den Arbeitgeber vorsorgen
Zu vermögenswirksamen Leistungen beraten lassen
Sie möchten prüfen, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen und welche Anlageform zu Ihren Plänen passt? Wir sehen uns mit Ihnen die Fördervoraussetzungen, Kosten und Vertragsbedingungen an.