Betriebliche Altersvorsorge – Steuerlich und sozialversicherungsbegünstigt über den Arbeitgeber vorsorgen
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, bei der Teile Ihres Gehalts in eine Rentenversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung fließen. Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenbegünstigt und können häufig durch Arbeitgeberzuschüsse ergänzt werden.
Warum ist die betriebliche Altersvorsorge wichtig?
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie zusätzlich für Ihren Ruhestand. Gleichzeitig profitieren Sie während der Ansparphase von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen sowie ggf. von zusätzlichen Arbeitgeberleistungen.
Welche Leistungen bietet eine betriebliche Altersvorsorge?
Altersrente
Das Hauptziel der betrieblichen Altersvorsorge ist eine zusätzliche lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung im Ruhestand.
Die bAV kann dazu beitragen, einen Teil der sogenannten Rentenlücke zu schließen.
Absicherung bei
Berufsunfähigkeit
Viele Verträge der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich optional mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) kombinieren.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, zahlt die Zusatzversicherung eine monatliche Rente. Über den Arbeitgeber ist dabei häufig eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich.
Hinterbliebenenschutz
Für den Fall Ihres Todes während der Ansparphase oder des Rentenbezugs kann die betriebliche Altersvorsorge Ihre Familie absichern.
Die Leistungen werden dann beispielsweise als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente an Ihre Angehörigen ausgezahlt.
Altersrente
Das Hauptziel der betrieblichen Altersvorsorge ist eine zusätzliche lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung im Ruhestand.
➡️ Der Vorteil: Die bAV kann dazu beitragen, einen Teil der sogenannten Rentenlücke zu schließen.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
iele Verträge der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich optional mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) kombinieren.
➡️ Der Vorteil: Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, zahlt die Zusatzversicherung eine monatliche Rente. Über den Arbeitgeber ist dabei häufig eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich.
Hinterbliebenenschutz
Für den Fall Ihres Todes während der Ansparphase oder des Rentenbezugs kann die betriebliche Altersvorsorge Ihre Familie absichern.
➡️ Der Vorteil: Die Leistungen werden dann beispielsweise als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente an Ihre Angehörigen ausgezahlt.
Wichtige Begriffe
Wenn Sie sich für eine betriebliche Altersvorsorge interessieren, ist es hilfreich, die folgenden Begriffe zu kennen:
- Entgeltumwandlung: Gehaltsumwandlung in Altersvorsorgebeiträge
- Direktversicherung, Pensionsfonds: verschiedene Durchführungswege
- Arbeitgeberzuschuss: Verpflichtend ab 2022 bei Entgeltumwandlung in Deutschland
- Unverfallbarkeit: Recht auf Rentenansprüche auch bei Jobwechsel
Die wichtigsten bAV-Fachbegriffe im Detail
| Entgeltumwandlung | Ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt direkt in die bAV. | Sie sparen Steuern und Sozialabgaben, da der Beitrag vom „Brutto“ abgeht. Die Höhe der Entgeldumwandlung können Sie selbst bestimmen, müssen jedoch im gesetzlichen Rahmen für die Steuerfreiheit bleiben. |
| Pensionsfonds | Eine Anlageform mit höheren Aktienanteilen und Renditechancen. | Höhere Chancen, aber auch mehr Schwankungen als bei der klassischen Versicherung. |
| Arbeitgeberzuschuss | Der Chef gibt Geld zu Ihrer Entgeltumwandlung dazu. | Gesetzlich sind meist 15 % Pflicht, wenn der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart. |
| Unverfallbarkeit | Der Zeitpunkt, ab dem Ihnen die angesparten Beiträge sicher gehören. | Beiträge aus eigener Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar; Arbeitgeberbeiträge oft erst nach 3 Jahren. |
Für wen ist eine betriebliche Altersvorsorge relevant?
Eine betriebliche Altersvorsorge kann insbesondere für folgende Personen infrage kommen:
- Arbeitnehmer aller Einkommensgruppen
- Personen, die Steuervorteile nutzen möchten
- Menschen, die zusätzlich privat vorsorgen möchten
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Voraussetzungen für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundsätzlich haben viele Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Das bestehende Arbeitsverhältnis
Die wichtigste Voraussetzung ist ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dazu gehören:
- Angestellte in Vollzeit und Teilzeit
- Auszubildende.
- Minijobber, sofern sie nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind
- Geringfügig Beschäftigte
Hinweis für Selbstständige:
Als selbstständige Person können Sie keine klassische betriebliche Altersvorsorge abschließen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer:in Ihrer eigenen GmbH angestellt sind.
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Nach § 1a des Betriebsrentengesetzes haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden.
- Der Arbeitgeber darf nicht „Nein“ sagen, wenn Sie aus Ihrem Bruttolohn sparen möchten.
- Wahlrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber darf jedoch entscheiden, über welchen Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung oder Pensionskasse) und bei welchem Anbieter die bAV läuft. Sie können sich die Versicherung also meist nicht selbst aussuchen.
Mindestbeitrag
Es gibt eine formale Untergrenze für die Beiträge. Der jährliche Sparbetrag muss mindestens 1/160 der Bezugsgröße der Rentenversicherung betragen.
- In der Praxis bedeutet das aktuell: Sie müssen meist mindestens etwa 30 € bis 35 € im Monat investieren, damit der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gerechtfertigt ist.
Wann und wie sollte eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden?
- Abgeschlossen wird immer direkt über den Arbeitgeber.
- Ein frühzeitiger Abschluss bringt langfristigen Vermögensaufbau und höhere Renten.
Hinweis:
Viele Beschäftigte nutzen eine Gehaltserhöhung, um den zusätzlichen Betrag direkt in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Dadurch kann sich der Abzug auf dem Konto kaum auf den Alltag auswirken, während gleichzeitig die Altersvorsorge aufgebaut wird.
Was kostet eine betriebliche Altersvorsorge?
Folgende Faktoren beeinflussen die anfallenden Kosten:
- Höhe der gewählten Entgeltumwandlung
- individuelle Gebühren des Anbieters
- gewählte Tarifart, beispielsweise eine fondsgebundene oder klassische Versicherung
Häufige Missverständnisse
- „Ich muss erst mehrere Jahre im Unternehmen arbeiten.“ → Das stimmt nicht. Eine betriebliche Altersvorsorge kann grundsätzlich bereits ab dem ersten Arbeitstag beginnen. In der Praxis wird allerdings häufig das Ende der Probezeit abgewartet.
- „Für eine betriebliche Altersvorsorge ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich.“ → Das stimmt so nicht. Bei vielen Kollektivverträgen über den Arbeitgeber entfällt eine umfangreiche Gesundheitsprüfung, wie sie beispielsweise von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bekannt ist.
- „Mit einer bAV spare ich nur Steuern, erhalte aber keine zusätzliche Rente.“ → Falsch. Die eingezahlten Beiträge dienen dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.„Mit einer bAV spare ich nur Steuern, erhalte aber keine zusätzliche Rente.“ → Falsch, denn eine langfristig Rentensteigerung ist durchaus möglich.
- „Eine bAV ist nur für Gutverdienende sinnvoll.“ → Das stimmt so nicht. Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedlicher Einkommensgruppen von einer bAV profitieren.
- „Der Arbeitgeberzuschuss ist optional.“ → Das stimmt nicht. Bei einer Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber gesetzlich zu einem Zuschuss verpflichtet sein.
Praxisbeispiele
Beispiel 1 – Angestellter, 40 Jahre alt
Sven entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung von 100 Euro. Sein Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 15 Euro. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis ergibt sich ein Nettoeffekt von 70 Euro.
Über eine Laufzeit von 25 Jahren baut Sven mit der betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzliche Rente auf.
Beispiel 2 – Arbeitgeberwechsel
Zwei Jahre nach dem Abschluss seiner betrieblichen Altersvorsorge wechselt Sven den Arbeitgeber. Seine unverfallbaren Rentenansprüche bleiben erhalten. Zudem hat er die Möglichkeit, die bAV auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Checkliste
- Gemeinsam prüfen wir die für Sie am besten geeignete Entgeltumwandlungshöhe.
- Auch den Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen wir.
- Unsere Experten für Finanzanlagen eruieren die für Sie optimale Tarifart und Anlagestrategie und klären mit Ihnen alle offenen Fragen.
- Behalten Sie die Unverfallbarkeit im Blick.
- Extra-Tipp: Es lohnt sich oft, eine mögliche Kombination mit privater Altersvorsorge zu prüfen.
Weiterführende Themen
👉 Riester-Rente – Staatlich geförderte Altersvorsorge für Familien und Angestellte (bis 2026)
👉 Private Rentenversicherung – Flexible Altersvorsorge mit Kapitalmarktchancen
👉 Vermögenswirksame Leistungen – Staatlich geförderter Vermögensaufbau mit Arbeitgeberbeitrag
Zur betrieblichen Altersvorsorge beraten lassen
Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten Ihnen Ihr Arbeitgeber bietet oder welche Höhe der Entgeltumwandlung zu Ihrer Situation passt? Unsere Expert:innen unterstützen Sie dabei, die bestehenden Möglichkeiten und Vertragsbedingungen zu prüfen.