Kfz-Versicherung – Passender Schutz für Schäden an Dritten und am eigenen Fahrzeug
Was ist eine Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs entstehen können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko können freiwillig ergänzt werden.
Die Kfz-Versicherung besteht aus drei Bausteinen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Bei einem Unfall können insbesondere durch Personenschäden Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro entstehen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt versicherte Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Teilkasko und Vollkasko erweitern diesen Schutz um bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug.
Kfz-Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben- Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen Ja
- Diebstahl, Glasbruch oder Steinschlag Nein
- Wildunfälle oder Marderbisse Nein
- Sturm, Hagel oder Blitzschlag Nein
- Eigene Schäden bei einem selbst verschuldeten Unfall Nein
- Vandalismus oder Fahrerflucht durch Dritte Nein
Teilkasko
Freiwillig- Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen Über die Kfz-Haftpflicht Ja
- Diebstahl, Glasbruch oder Steinschlag Ja
- Wildunfälle oder Marderbisse Ja
- Sturm, Hagel oder Blitzschlag Ja
- Eigene Schäden bei einem selbst verschuldeten Unfall Nein
- Vandalismus oder Fahrerflucht durch Dritte Nein
Vollkasko
Freiwillig- Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen Über die Kfz-Haftpflicht Ja
- Diebstahl, Glasbruch oder Steinschlag Ja
- Wildunfälle oder Marderbisse Ja
- Sturm, Hagel oder Blitzschlag Ja
- Eigene Schäden bei einem selbst verschuldeten Unfall Ja
- Vandalismus oder Fahrerflucht durch Dritte Ja
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Wichtige Begriffe
Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gibt an, wie viele Jahre Sie bereits ohne einen selbst verschuldeten und von der Versicherung regulierten Schaden gefahren sind. Je länger Sie schadenfrei bleiben, desto höher wird Ihre SF-Klasse eingestuft.
Eine höhere SF-Klasse führt in der Regel zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag, da Sie aus Sicht des Versicherers als risikoärmer gelten.
Verursachen Sie einen Unfall, für den Ihre Versicherung leisten muss, werden Sie in der Regel in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Dadurch kann Ihr Beitrag im Folgejahr steigen.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen. Erst die darüber hinausgehenden versicherten Kosten werden von der Versicherung getragen.
Wenn Sie eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren, sinkt in der Regel Ihr monatlicher oder jährlicher Versicherungsbeitrag. Gleichzeitig tragen Sie im Schadenfall einen größeren Teil der Kosten selbst.
Die Selbstbeteiligung wird vor allem in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung genutzt, um die Beitragshöhe zu beeinflussen.
Deckungssumme
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag die Versicherung im Schadenfall maximal leistet. Sie ist besonders bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wichtig, da vor allem bei Personenschäden sehr hohe Kosten entstehen können.
In Deutschland sind gesetzliche Mindestversicherungssummen vorgeschrieben. Häufig wird eine pauschale Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro empfohlen, um auch bei schweren Unfällen ausreichend abgesichert zu sein.
Übersteigt ein Schaden die vereinbarte Deckungssumme, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Werkstattbindung
Bei einer vereinbarten Werkstattbindung müssen Sie im Schadenfall eine von der Versicherung vorgegebene Partnerwerkstatt nutzen. Im Gegenzug erhalten Sie meist einen günstigeren Versicherungsbeitrag.
Die Partnerwerkstätten erfüllen in der Regel bestimmte Qualitätsstandards und können je nach Versicherer zusätzliche Leistungen wie eine schnellere Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug anbieten.
Durch die Werkstattbindung sind Sie in Ihrer Werkstattwahl eingeschränkt. Wenn Sie Wert auf eine freie Werkstattwahl oder eine bestimmte Fachwerkstatt legen, sollten Sie dies bei der Tarifauswahl berücksichtigen.
Für wen ist eine Kfz-Versicherung relevant?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Halter versicherungspflichtiger Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.
Ob zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Wert, Alter und der Nutzung des Fahrzeugs ab.
Praxisbeispiele
Beispiel 1 – Verkehrsunfall
Sie verursachen einen Unfall und beschädigen ein anderes Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des Unfallgegners sowie mögliche versicherte Personenschäden.
Schadenhöhe: ca. 4.000 €
enthalten: Reparaturkosten und gegebenenfalls Behandlungskosten
➡️Versicherungsleistung: Übernahme des versicherten Schadens des Unfallgegners
Beispiel 2 – Wildunfall
Ein Reh läuft vor Ihr Auto und beschädigt die Fahrzeugfront.
Schadenhöhe: ca. 2.500 €
➡️Versicherungsleistung: Übernahme der versicherten Reparaturkosten durch die Teilkaskoversicherung
Beispiel 3 – Selbstverschuldeter Unfall
Sie verursachen einen Unfall und fahren mit Ihrem Fahrzeug gegen eine Leitplanke.
Schadenhöhe am eignen Fahrzeug: ca. 6.000 €
➡️Versicherungsleistung: Übernahme der versicherten Reparaturkosten durch die Vollkaskoversicherung
Checkliste
- ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren
- passende Kaskostufe entsprechend dem Fahrzeugwert auswählen
- Tarife und Leistungen regelmäßig vergleichen
Weiterführende Themen
👉 E-Bike-Versicherung – Schutz für Ihr elektrisches Fahrrad
👉 E-Scooter-Versicherung – Gesetzlich vorgeschriebener Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge
Persönlich zur Kfz-Versicherung beraten lassen
Welche Absicherung zu Ihnen passt, hängt unter anderem vom Wert, Alter und der Nutzung Ihres Fahrzeugs ab. Wir unterstützen Sie dabei, Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskotarife passend zu Ihrem Bedarf einzuordnen.